Einreise Thailand

Einreisebestimmung nach Thailand und Reisehinweise

Visabestimmungen
Impfungen
Aus – Einfuhrbeschränkungen
Drogenbesity

Da sich aber oft über Nacht einiges an Reiseinformationen ändern kann, empfehle ich vor der Abreise aktuelle Informationen über die Einreisebedingungen nach Thailand beim Auswärtigen Amt einzuholen.

Alle Infos, die ich hier über Einreisebestimmungen gebe, können Morgen überholt sein.

Aktuelle Einreiseinformationen holt man sich am besten im Reisebüro oder auf der Homepage der Auswärtigen Ämter.

Hier die Adressen:
Deutschland: www.auswaertiges-amt.de
Österreich: www.bmaa.gv.at
Schweiz: www.dfae.admin.ch

Zur Einreise für Deutsche, Österreicher und Bürger aus der Schweiz ist kein Visum nötig.

Der Reisende bekommt bei der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung von 30 Tagen.

Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens noch 6 Monate gültig sein.

Impfvorschriften:

Wenn man nicht gerade aus einem Gelbfiebergebiet anreist bestehen keine Vorschriften zur Impfung.
Ausnahme für Kinder bis zu einem Jahr.
Weitere Infos zu Vorsorgeimpfungen, Krankheiten und Risiken.

Wer einen längeren Aufenthalt in Thailand plant, sollte vor der Reise ein Visum in einer thailändischen Botschaft oder am Konsulat beantragen.
Man kann ein Touristenvisa für 60 Tage, oder ein Non-Immigrant-Visum für 90 Tage beantragen. Das 90 Tage Visa wird nur an Geschäftsreisende erteilt.
Beim 60 Tage Visum gibt es 2 Varianten, das double-entry oder das triple-entry-Visum. Bei diesen Visas ist man dann berechtigt sich zweimal, bzw. dreimal im Land aufzuhalten. Beide haben eine Gültigkeit von 180 Tagen.

Wer mit ungültigem Visum erwischt wird kann mit einer Gefängnisstrafe rechnen, thailändische Behörden verstehen hier keinen Spaß. Wenn man mit abgelaufenem Visa die Heimreise antritt und etwas Glück hat, zahlt man nur eine Geldstrafe. Das können pro Tag Überziehung 500 oder mehr Baht sein.

Arbeiten ohne Genehmigung:

Wer ohne Arbeitsgenehmigung in Thailand bei der Arbeit erwischt wird, wird mit einer hohen Geldstrafe oder Gefängnis bestraft, und wird aus dem Land ausgewiesen.

Ein- und Ausfuhrbeschränkung, Zollfreie Waren, Devisen:

1 Liter Spirituosen, 200 Zigaretten

Ausländische Devisen in bar oder Scheck können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden.
Von der thailändischen Währung darf man max. bis 50.000 Baht ausführen.

Laut Einfuhrbestimmungen darf man eine Fotokamera oder eine Videokamera einführen, sowie max. 5 Filme oder 3 Videofilme.
(Ich habe noch nie eine Kontrolle gesehen ? )

Die Ausfuhrbestimmungen untersagen strengstens die Ausfuhr von Antiquitäten und Buddhafiguren ( außer kleine Amulette zum Umhängen darf man ausführen ). Gläubige sehen es nicht gerne wenn Buddhafiguren von Ausländern als Buchstütze oder als Briefbeschwerer verwendet werden. Man sollte dies respektieren.

Drogen:

Thailand ist einer der grössten Drogenproduzenten auf unserer Erde. Dennoch sollte man nicht glauben dass der Konsum oder Besitz von Drogen als Kavaliersdelikt gehandhabt wird. Im Gegenteil! Wer in Thailand mit Drogen erwischt wird kann mit dem Tode bestraft werden. Für Ausländer gibt es meist eine lebenslängliche Haftstrafe. Thai – Gefängnisse sind mit Sicherheit kein Sanatorium und man sollte sich gut überlegen ob man wegen eines Joints solch ein Risiko eingehen will.